AGB - Media Sales

I. Print-Werbung

1. Anzeigenauftrag
Ein Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als Anzeige bezeichnet) eines Inserenten in einer Druckschrift des Verlages.


2. Abschlüsse
Ein Abschluss ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungstreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen.


3. Rabattnachbelastung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.


4. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt dem Verlag im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechtspflichten entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber räumt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in den gebuchten Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang und ohne örtliche Beschränkung.


5. Abrechnung und Zahlung
(1) Es gelten die in den Mediadaten der Werbeträger bzw. im Internet veröffentlichten Anzeigenpreise. Die Abrechnung der Anzeigen erfolgt nach Seiten und Seitenteilen. Für Kleinanzeigen gelten andere Regelungen, die den jeweiligen Mediadaten bzw. Auftragsbestätigungen zu entnehmen sind.

(2) Will der Auftraggeber den in den Preislisten angegebenen Agenturrabatt in Anspruch nehmen, so ist dies auf dem Auftrag ausdrücklich zu vermerken. Zudem ist die Tätigkeit als Agentur spätestens bei der Beauftragung durch einen Handelsregister-Auszug nachzuweisen.

(3) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

(4) Fall der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung der Anzeigen übersandt und fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist. Der Verlag ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verlag berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages ablehnen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(6) Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung, zur Minderung oder zur Zurückbehaltung ausschließlich dann zu, wenn Gegenforderungen vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt bzw. vom Gericht rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung gilt für die beiden zuletzt genannten Rechte nur dann, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.


6. Abwicklung des Auftrags
(1) Für die Platzierung der Anzeigen in einer bestimmten Ausgabe oder an Plätzen der Druckschrift wird nicht garantiert. Sollen Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden, muss die Anzeige innerhalb des vom Verlag vorgegebenen Liefertermins eingehen.

(2) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

(3) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Wird keine einwandfreie Druckvorlage von dem Auftraggeber geliefert, druckt der Verlag die Anzeige in der Qualität ab, die die vorgelegte Druckvorgabe erlaubt.

(4) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

(5) Die Stornierung des Anzeigenauftrages bis Anzeigenschlusstermin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Storniert der Auftraggeber nach dem Anzeigenschlusstermin, stellt der Verlag eine Rechnung in Höhe von 50 Prozent des s/w-Anzeigenpreises. Eine Stornierung nach Druckunterlagenschluss ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände vereinbaren die Vertragspartner einen den Umständen angemessenen neuen Liefer- und Leistungstermin.

(6) Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.

(7) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

(8) Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

(9) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

(10) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangen.


7. Haftung
Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(1) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden.


8. Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, es gilt das deutsche Recht

(2) Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, so bleibt es bei der Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vertrages insgesamt. Die unwirksame Klausel ist dann durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien Gewollten möglichst nahe kommt.

II. Besondere Bestimmungen für die Schaltung von Online-Werbung
Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend für Werbeaufträge im Bereich der Online-Werbung nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

1. Werbemittel/Anzeige
Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen:

  • aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des
  • Auftraggebers liegen (z.B. Link). aus einer Anzeige in einem Newsletter.


2. Insertionszeitraum
Der Insertionszeitraum der Online-Werbung bestimmt sich individuell nach den gebuchten Kontakten oder nach dem gebuchten Zeitraum. Größe, Format, Platzierung, Häufigkeit der Insertion bestimmen sich individuell nach den bei der Buchung ausgewählten Spezifikationen gemäß der Angebots- und Preisliste des Verlages in ihrer jeweils gültigen Fassung.


3. Chiffrewerbung
Chiffrewerbung ist ausgeschlossen.


4. Kündigung/Stornierung von Aufträgen
(1) Verträge mit einer Laufzeit von über 12 Monaten können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, erstmalig aber nach Ablauf von 12 Monaten. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(2) Der Verlag kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn er sich dafür entscheidet das Web-Angebot einzustellen oder wesentlich zu verändern. Daraus erwachsen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche. Bereits geleistete Entgelte werden zurückgewährt.

(3) Stornierungen seitens des Kunden innerhalb von 5 Werktagen vor Schaltungsbeginn werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Bruttobuchungsvolumens des jeweiligen Auftrages berechnet. Ein Stopp der Kampagne bei bereits angelaufenen Banner- bzw. Werbeschaltungen ist möglich, der Auftraggeber zahlt in diesem Fall jedoch den vollen Betrag des Bruttobuchungsvolumens.


5. Informationspflichten des Verlags
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Verlag, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:

  • die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel,
  • die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.

Stand: September 2019